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Notdienst und Rufbereitschaft planen: Ein Leitfaden für SHK-Betriebe

Heizung aus im Januar, Rohrbruch am Sonntag, Stromausfall im Restaurant: Ein Notdienst bindet Kunden wie kaum etwas anderes – und belastet das Team wie kaum etwas anderes. Damit er auf Dauer funktioniert, braucht er klare Regeln, eine faire Einteilung und eine saubere Erfassung der Einsätze.

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

  • Planen Sie die Rufbereitschaft als Zeitraum, nicht als Tagesdienst: üblich sind Wochenrotation (Montag bis Montag) oder getrennte Wochenend- und Wochentagsdienste.
  • Die Bereitschaft zu Hause ist in der Regel keine Arbeitszeit, der Einsatz einschließlich Anfahrt schon. Er muss deshalb mit Beginn und Ende erfasst werden.
  • Ein nächtlicher Einsatz unterbricht die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden. Wer um drei Uhr ausrückt, darf am Morgen nicht einfach normal anfangen – planen Sie das von vornherein ein.
  • Legen Sie Bereitschaftspauschale, Vergütung der Einsätze und Zuschläge schriftlich fest. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind in bestimmten Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG).

Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Notdienst

Im Alltag werden die Begriffe durcheinander verwendet. Arbeitsrechtlich macht der Unterschied viel aus:

BegriffBedeutungArbeitszeit?
RufbereitschaftDer Mitarbeiter ist erreichbar und rückt bei Bedarf aus. Wo er sich aufhält, bestimmt er weitgehend selbst.In der Regel nein – nur der Einsatz
BereitschaftsdienstDer Mitarbeiter hält sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf, etwa im Betrieb, und muss sofort tätig werden können.Ja, vollständig
NotdienstDer Oberbegriff im Handwerk – meistens als Rufbereitschaft organisiert.Je nach Ausgestaltung

Die Grenze ist fließend: Muss jemand innerhalb weniger Minuten beim Kunden sein, kann auch eine „Rufbereitschaft“ vollständig als Arbeitszeit gelten. Die Einzelheiten stehen im Artikel Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Ruhezeit.

Rotationsmodelle im Vergleich

ModellSo läuft esPasst fürNachteil
WochenrotationEine Person hat eine Woche lang Bereitschaft, meist Montag früh bis Montag frühBetriebe ab etwa vier Personen im NotdienstEine ganze Woche Anspannung, das Wochenende inklusive
Wochentag und Wochenende getrenntMontag bis Freitag abends eine Person, Freitagabend bis Montagmorgen eine andereBetriebe mit vielen WochenendeinsätzenMehr Wechsel, mehr Abstimmung
TagesrotationJede Nacht jemand anderesGrößere Teams mit hoher EinsatzdichteViele Übergaben; Fahrzeug und Ausrüstung wechseln ständig
ZweistufigEin Geselle rückt aus, ein Meister ist als Rückfalllinie erreichbarBetriebe mit komplexen Anlagen oder jungen Kollegen im DienstBindet zwei Personen gleichzeitig

Was vor dem ersten Dienst geregelt sein muss

Die meisten Konflikte im Notdienst entstehen nicht in der Nacht, sondern am Morgen danach – weil niemand wusste, was gilt. Halten Sie diese Punkte schriftlich fest, am besten als Anlage zum Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung:

  • Zeitraum und Übergabe: Wann beginnt und endet ein Dienst? Wer übergibt Diensthandy und Fahrzeug an wen?
  • Reaktionszeit: Wie schnell muss zurückgerufen, wie schnell ausgerückt werden? Je kürzer, desto eher wird die Bereitschaft selbst zur Arbeitszeit.
  • Was ein Notfall ist: Heizungsausfall bei Minusgraden ja, tropfender Wasserhahn nein. Eine kurze Liste hilft dem Mitarbeiter, am Telefon nein zu sagen.
  • Fahrzeug und Ausrüstung: Darf das Fahrzeug mit nach Hause? Welches Material muss an Bord sein?
  • Tausch: Wer tauscht Dienste, und wer muss davon wissen? Ein Tausch ohne Eintrag im Plan heißt im Zweifel: Niemand ist erreichbar.
  • Vergütung: Bereitschaftspauschale, Bezahlung der Einsätze, Zuschläge (siehe unten).
  • Der Morgen danach: Wer nachts im Einsatz war, fängt später an. Wie viel später, ergibt sich aus der Ruhezeit.

Vergütung: Pauschale, Einsatz, Zuschläge

Ein Gesetz, das eine Bezahlung der reinen Rufbereitschaft vorschreibt, gibt es nicht. Tarifverträge regeln sie oft, und ohne Ausgleich findet sich auf Dauer niemand für den Dienst. Üblich ist eine Kombination aus drei Teilen:

BestandteilWofürHinweis
BereitschaftspauschaleDie Einschränkung durch die ErreichbarkeitPro Tag oder Woche; oft nach Wochentag und Wochenende gestaffelt
Vergütung des EinsatzesDie tatsächlich geleistete Zeit einschließlich AnfahrtArbeitszeit – mindestens mit dem Mindestlohn zu bezahlen
ZuschlägeNacht-, Sonntags- und FeiertagsarbeitSteuerfrei bis zu den Grenzen des § 3b EStG

Nach § 3b EStG sind Zuschläge neben dem Grundlohn steuerfrei, soweit sie für Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) 25 Prozent, für Sonntagsarbeit 50 Prozent und für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen 125 Prozent nicht übersteigen; am 24. Dezember ab 14 Uhr, an den Weihnachtsfeiertagen und am 1. Mai sind es 150 Prozent. Der Grundlohn wird dabei mit höchstens 50 Euro pro Stunde angesetzt. Voraussetzung ist, dass die Zeiten tatsächlich geleistet und nachgewiesen sind – ein weiterer Grund für eine saubere Einsatzerfassung.

Einsätze erfassen und abrechnen

Jeder Einsatz sollte zwei Spuren hinterlassen – eine für die Lohnabrechnung, eine für den Kunden:

  1. Zeit starten, sobald es losgeht: Die Arbeitszeit beginnt mit dem Aufbruch, nicht mit der Ankunft beim Kunden. Die Anfahrt gehört dazu.
  2. Kunde und Adresse festhalten: Nachts ruft oft jemand an, der noch nie Kunde war. Name, Adresse und Telefonnummer gehören sofort notiert.
  3. Arbeitsnachweis beim Kunden: Was gemacht wurde, welches Material verbaut wurde, Unterschrift. Wie das aussieht, steht im Artikel Arbeitsnachweis im Handwerk.
  4. Einsatz beenden, wenn der Mitarbeiter wieder zu Hause ist: Die Rückfahrt zählt ebenfalls.
  5. Einsatzzeit und abgerechnete Zeit trennen: Der Kunde bezahlt vielleicht eine Notdienstpauschale und eine Stunde Arbeit, der Mitarbeiter war aber zwei Stunden unterwegs. Beide Zahlen sind richtig – für unterschiedliche Zwecke.

Nach dem Einsatz: Ruhezeit und nächster Arbeitstag

Nach § 5 ArbZG steht jedem Arbeitnehmer nach Ende der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zu. Ein Einsatz während der Rufbereitschaft unterbricht diese Ruhezeit. Nach überwiegender Auffassung beginnt sie danach neu.

EinsatzFrühester Arbeitsbeginn am Folgetag
KeinerNormal – etwa 7:00 Uhr nach Feierabend um 17:00 Uhr
19:30 bis 20:30 Uhr7:30 Uhr
2:00 bis 3:30 Uhr14:30 Uhr

Das ist der Punkt, an dem viele Notdienstpläne in der Praxis scheitern: Der Monteur, der nachts ausgerückt ist, steht morgens trotzdem auf der Baustelle. Planen Sie für den Tag nach einem Bereitschaftsdienst deshalb Termine mit Puffer oder solche, die ein Kollege übernehmen kann. Tarifverträge können nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG abweichende Regelungen für die Rufbereitschaft zulassen – prüfen Sie, ob für Ihren Betrieb ein solcher Tarifvertrag gilt.

Werki

Wie Werki dabei hilft

Mit dem Modul Notdienst teilt das Büro die Bereitschaft als Zeitraum ein – etwa Montag 7 Uhr bis Montag 7 Uhr, auch für mehrere Personen gleichzeitig. Überschneidungen für dieselbe Person verhindert Werki. Wer eingeteilt ist, sieht auf dem Smartphone eine Notdienst-Kachel: Ein Fingertipp startet den Einsatz, die Zeit läuft sofort, und Kunde, Adresse und Telefonnummer werden direkt danach erfasst. Auch Einsätze außerhalb des Plans lassen sich starten.

Jeder Einsatz wird als eigener Zeitblock inklusive Anfahrt gemessen und getrennt von der normalen Arbeitszeit ausgewiesen. Zusammen mit dem Modul Zeiterfassung warnt Werki, wenn danach die Ruhezeit von elf Stunden unterschritten wurde. Zuschläge berechnet Werki bewusst nicht – die bleiben in Ihrer Lohnabrechnung.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand vom 23. September 2026 wieder. Er ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung – für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihre Handwerkskammer oder Innung. Etwas veraltet oder unklar? Schreiben Sie uns an info@werki-app.de.

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