Zeiterfassung, Abwesenheitsanträge, Urlaubsplanung

Zusatzmodul – ab 45 € pro Nutzer / Jahr

Stunden, Urlaub und Überstunden – ohne Excel

Die Arbeitszeit Ihrer Leute ist in Werki kein Nebenprodukt, sondern ein vollwertiges Zeitkonto. Soll, Ist und Saldo stehen jederzeit da – für heute, für den Monat und fürs ganze Jahr. Damit erfüllen Sie zugleich die Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 2 ArbZG. Das Modul buchen Sie zur Basis-Version dazu.

  • Stundenkonto

    Immer aktuell, nie nachgerechnet

    Jeder Mitarbeiter sieht seinen eigenen Saldo, Sie sehen alle. Plus- und Minusstunden ohne einen einzigen Handgriff in Excel.

  • Arbeitszeitmodelle

    Vollzeit, Teilzeit, Vier-Tage-Woche

    Das Soll je Wochentag hinterlegen, dem Mitarbeiter ab einem Datum zuordnen – Werki rechnet ab dann automatisch damit.

  • Urlaub & Krankheit

    Beantragt, genehmigt, verbucht

    Der Antrag kommt aus der App, Sie genehmigen mit einem Klick. Halbe Tage, Zeitausgleich und das Urlaubskonto rechnet Werki mit.

  • Feiertage

    Einmal eintragen, für alle erledigt

    An Feiertagen steht das Soll auf null – betriebsweit, ohne dass jemand daran denken muss.

  • Auffälligkeiten

    Werki meldet sich von allein

    Pause vergessen, mehr als zehn Stunden gearbeitet, gar nicht gestempelt oder trotz Urlaub im Einsatz – Sie erfahren es, statt es zu suchen.

  • Korrekturen

    Nachvollziehbar statt heimlich

    Anfangsbestände, Auszahlungen und Korrekturen am Zeitkonto werden nie gelöscht, sondern sauber gegengebucht – mit Grund und Datum.

Bin ich mit Werki bei der gesetzlichen Zeiterfassung auf der sicheren Seite?

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden aufzuzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren; dass darüber hinaus die gesamte Arbeitszeit systematisch zu erfassen ist, hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden (Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21). Das Modul Zeiterfassung erledigt genau das: Beginn, Ende und Pause jeder Schicht, Korrekturen werden nachvollziehbar gegengebucht statt gelöscht, und die Nachweise lassen sich jederzeit als CSV exportieren. Eine Pflicht zur elektronischen Erfassung besteht derzeit nicht – die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist noch nicht in Kraft. Mit Werki sind Sie dafür bereits eingerichtet. Diese Angaben sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Weitere Fragen im FAQ

Ratgeber: Was 2026 bei der Zeiterfassung Pflicht ist

Bereit, den Papierkram loszuwerden?

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