Zeiterfassung, Abwesenheitsanträge, Urlaubsplanung
Zusatzmodul – ab 45 € pro Nutzer / JahrStunden, Urlaub und Überstunden – ohne Excel
Die Arbeitszeit Ihrer Leute ist in Werki kein Nebenprodukt, sondern ein vollwertiges Zeitkonto. Soll, Ist und Saldo stehen jederzeit da – für heute, für den Monat und fürs ganze Jahr. Damit erfüllen Sie zugleich die Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 2 ArbZG. Das Modul buchen Sie zur Basis-Version dazu.
- Stundenkonto
Immer aktuell, nie nachgerechnet
Jeder Mitarbeiter sieht seinen eigenen Saldo, Sie sehen alle. Plus- und Minusstunden ohne einen einzigen Handgriff in Excel.
- Arbeitszeitmodelle
Vollzeit, Teilzeit, Vier-Tage-Woche
Das Soll je Wochentag hinterlegen, dem Mitarbeiter ab einem Datum zuordnen – Werki rechnet ab dann automatisch damit.
- Urlaub & Krankheit
Beantragt, genehmigt, verbucht
Der Antrag kommt aus der App, Sie genehmigen mit einem Klick. Halbe Tage, Zeitausgleich und das Urlaubskonto rechnet Werki mit.
- Feiertage
Einmal eintragen, für alle erledigt
An Feiertagen steht das Soll auf null – betriebsweit, ohne dass jemand daran denken muss.
- Auffälligkeiten
Werki meldet sich von allein
Pause vergessen, mehr als zehn Stunden gearbeitet, gar nicht gestempelt oder trotz Urlaub im Einsatz – Sie erfahren es, statt es zu suchen.
- Korrekturen
Nachvollziehbar statt heimlich
Anfangsbestände, Auszahlungen und Korrekturen am Zeitkonto werden nie gelöscht, sondern sauber gegengebucht – mit Grund und Datum.
Bin ich mit Werki bei der gesetzlichen Zeiterfassung auf der sicheren Seite?
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden aufzuzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren; dass darüber hinaus die gesamte Arbeitszeit systematisch zu erfassen ist, hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden (Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21). Das Modul Zeiterfassung erledigt genau das: Beginn, Ende und Pause jeder Schicht, Korrekturen werden nachvollziehbar gegengebucht statt gelöscht, und die Nachweise lassen sich jederzeit als CSV exportieren. Eine Pflicht zur elektronischen Erfassung besteht derzeit nicht – die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist noch nicht in Kraft. Mit Werki sind Sie dafür bereits eingerichtet. Diese Angaben sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Weitere Fragen im FAQ
Bereit, den Papierkram loszuwerden?
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